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Arbeitslos und nun
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Sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, melden Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend – möglichst schon drei Monate vor Ende Ihres Arbeitsverhältnisses. Dann kann Sie die Arbeitsagentur frühzeitig bei der Jobsuche unterstützen, Sie beraten und Ihnen womöglich schon eine Anschlussbeschäftigung besorgen.
Damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie sind ohne Beschäftigung, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Sie haben sich online über unseren Digitalen Service oder in Ihrer Agentur für Arbeit persönlich.
i642-26
i854-36
i125-42
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i588-42
i131-31
i182-39
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i263-18
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