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Schwanger selbstständig österreich
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EU-Bürger, die nicht Österreicher sind, erhalten Familienbeihilfe, wenn ein Elternteil eine Erwerbstätigkeit in Österreich ausübt. Beschäftigung und Höhe des Einkommens haben keinen Einfluss auf die Beihilfe. Sie ist beim Finanzamt zu beantragen. Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus.
Wenn keine geeignete Betriebshilfe bereitgestellt werden kann, wird Wochengeld als Geldleistung gewährt. Die Höhe beträgt 51,20 Euro pro Tag. Wird ein Kaiserschnitt durchgeführt oder werden Mehrlinge geboren, verlängert sich der Anspruch auf Betriebshilfe oder Wochengeld bis zwölf Wochen nach der Geburt.
r687-27
r501-44
r656-12
r601-24
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