Denkmal afa einkommensteuer

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Er­höh­te Ab­set­zun­gen bei Bau­denk­ma­len. 1 1 Bei einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier. Dank der Denkmal-AfA können die Sanierungskosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden. So lässt sich ein stabiles Einkommen aus der Investition erzielen, für das gleichzeitig eine geringe Steuerlast anfällt. Die Abschreibung bei vermieteten Objekten läuft über zwölf Jahre. In den ersten acht Jahren lassen sich jeweils neun Prozent. q935-35 q528-31 q819-29 q305-28 q241-17 q352-25 q795-28 q470-11 q872-44