Kur beantragen wegen trennung

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Kuren und Reha. Die AOK bietet ihren Versicherten die Möglichkeit, Kuren wie beispielsweise eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vorsorgekur in Anspruch zu nehmen. Eine solche Kur kann einer Erkrankung vorbeugen. AOK-Mitglieder, die von einer Krankheit genesen sind, können eine Maßnahme zur Rehabilitation in einer zertifizierten Reha-Klinik. Voraussetzungen für eine Kur. Wenn Ihr Gesundheitszustand in absehbarer Zeit dazu führt, dass Sie krank oder pflegebedürftig werden, kann eine ambulante oder stationäre Kur sinnvoll sein. Die Voraussetzungen: Sie haben alle vom Arzt verordneten therapeutischen Angebote inklusive der Medikamente und Heilmittel ausgeschöpft, ohne dass eine. y330-44 y583-34 y787-36 y464-38 y730-14 y283-12 y537-36 y878-15 y903-37