Zahlt man auf kurzarbeitergeld steuern

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Das Wichtigste in Kürze. Wer Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss im darauffolgendem Jahr eine Steuererklärung abgeben! Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Allerdings kann es – wegen des sogenannten Progressionsvorbehalts – zu einem höheren Steuersatz führen. In Bestimmten Fällen kann das Finanzamt daher eine Steuernachzahlung. Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Alle Formen von Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, da sie durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung getragen werden. Sie unterliegen aber dem steuerlichen Progressionsvorbehalt. Das heißt: Die Euro Kurzarbeitergeld aus unserem Rechenbeispiel sind für Sie steuerfrei. r597-19 r503-10 r936-26 r291-27 r333-44 r581-41 r983-15 r781-40 r632-12