Anspruch kinderzuschlag

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Familien mit kleinem Einkommen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderzuschlag – zusätzlich zum Kindergeld. Gut zu wissen: Der Kinderzuschlag wurde zum 1. Januar auf monatlich bis zu Euro pro Kind erhöht. Um überhaupt einen Anspruch auf den Kinderzuschlag zu haben, muss man für einen Zeitraum von 6 Monaten vor der Antragstellung über ein Mindesteinkommen aus eigenen Einkünften verfügen. Diese können bspw. aus Erwerbseinkommen oder auch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld etc. sein. r953-18 r335-26 r527-25 r659-30 r560-31 r599-29 r900-23 r601-19 r485-35