Trockenraum grundsteuer

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Frage zur Wohn-Flächenangabe bei Grundsteuer Innerhalb der Wohnung ist im bewohnten DG ein Raum in dem nur eine Waschmaschine, ein Trockner und ein Hochständer zum Trocknen ist. Muss diese Fläche zur allgemeinen Wohnfläche hinzugerechnet werden oder kann ich sie weglassen?. Die Grundsteuer-Erklärung muss bis spätestens beim Finanzamt sein. Als Wohnflächen gelten zum Beispiel die Grundflächen von Wohnräumen, Wintergärten und Balkonen. Zubehörräume gehören nicht zur Wohnfläche und sind keine Nutzfläche. Für die Wohnflächenberechnung kannst du aus den Bauunterlagen bzw. u207-26 u946-40 u688-14 u272-13 u216-44 u312-12 u730-17 u991-18 u359-14