Gewerbliche vermietung renovierung bei auszug

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Im Idealfall vereinbaren die Vertragsparteien, dass der Mieter bei Auszug zur Renovierung verpflichtet ist, allerdings unter der Voraussetzung, dass die im Mietvertrag bezeichneten angemessenen Fristen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verstrichen sind. Dein:e Vermieter:in darf dich bei Auszug nicht dazu verpflichten, komplett zu renovieren. Die grundlegende Instandhaltung der Immobilie ist Vermieter:innen-Angelegenheit. Während der Mietzeit dürfen Vermieter:innen nicht vorschreiben, dass in einer bestimmten Farbe gestrichen werden muss. q374-44 q502-42 q223-36 q499-20 q791-35 q132-35 q106-37 q417-37 q179-27