Gbr bilanzierungspflicht

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Zwischen den Gesellschaftern der GbR entstehen bestimmte Rechte und Pflichten. Diese richten sich vorrangig nach der Übereinkunft zwischen den Gesellschaftern. Haben die Gesellschafter keine Regelung getroffen, gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ ff. BGB). Danach haben die Gesellschafter folgende Rechte und Pflichten. Nach § AO in der durch das Bürokratieentlasungsgesetz ab geltenden Fassung sind folgende Unternehmen verpflichtet, eine Gewinnermittlung durch Bilanzierung vorzunehmen: Gewerbliche Unternehmer oder Land- bzw. Forstwirte mit Umsätzen von mehr als EUR (bis EUR) pro Jahr. t191-26 t632-10 t777-27 t140-30 t741-12 t357-26 t126-32 t549-15 t357-27