Gebäudeversicherung umlagefähig

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Welche Kosten sind umlagefähig? Bei der Umlage der Kosten einer Gebäude­versicherung gilt ein eindeutiges Prinzip: Umlagefähig sind nur solche Kosten, die unmittelbar der Versicherung des Gebäudes oder der Haftung des Vermieters für Gefahren, die vom Gebäude ausgehen, dienen. Die Gebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer. Bei Mehrfamilienhäusern zählt die Gebäudeversicherung zu den umlagefähigen Nebenkosten. Denn von dem Schutz profitiert nicht nur der Vermieter, sondern alle Mietparteien. u671-29 u138-29 u670-16 u417-34 u861-12 u147-20 u467-14 u682-33 u298-20